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Beantragungsverfahren
Die ersten Sitzungen dienen der diagnostischen Abklärung.
Hier wird überprüft, ob die beabsichtigte Psychotherapie bei entsprechender Erkrankung Erfolg verspricht und ob die Beziehung zwischen Therapeut und Patient tragfähig ist um die Therapieziele zu erreichen. Nach diesen Sitzungen wird ein Antrag auf Kostenübernahme bei der zuständigen Krankenkasse gestellt.
Psychotherapeuten sind dazu verpflichtet vor dem Beginn der Behandlung den Befund eines Vertragsarztes zur Abklärung einer körperlichen Erkrankung einzuholen. Dies ist nötig, damit eventuelle körperliche Erkrankungen bei der psychotherapeutischen Behandlung berücksichtigt werden können oder eine körperliche Ursache der Beschwerden nicht übersehen werden kann.
Zur Erhebung eines solchen Befundes wenden Sie sich bitte an Ihren Haus- oder Facharzt. Es empfiehlt sich bereits nach der ersten diagnostischen Psychotherapiesitzung einen Termin beim Haus- oder Facharzt einzuholen um unnötige Verzögerung zu vermeiden.
Die entsprechenden Formulare werden Ihnen von der Therapeutin in den ersten diagnostischen Sitzungen ausgehändigt.

Kostenübernahme durch die Krankenkassen
Über die Psychotherapierichtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen wird geregelt, welche Therapieverfahren als Kassenleistungen anerkannt werden. Die Verhaltenstherapie gehört zu diesen Verfahren.
Wenn Sie Privatversicherter sind, sollten Sie vor Beginn der psychotherapeutischen Behandlung mit Ihrer Krankenkasse in Kontakt treten und klären, welche Kosten für die geplante Behandlung übernommen werden. Die Bedingungen der privaten Kassen weichen gelegentlich von denen der gesetzlichen Krankenversicherung ab.

Kostenübernahme anderer Methoden
Andere Methoden in Ergänzung zur Verhaltenstherapie (wie z.B. Hypnose, EMDR Energetische Psychotherapie etc.) sind keine „Kassenverfahren“ und müssen, falls gewünscht und sinnvoll, als Privatbehandlung selbst bezahlt werden.

Ambulante Psychotherapie in der gesetzlichen Krankenversicherung
Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf psychotherapeutische Behandlung.

Was ist Psychotherapie?
Psychotherapie ist eine Behandlung von psychischen („seelischen“) Erkrankungen mit Hilfe von wissenschaftlich anerkannten Verfahren, Methoden und Techniken. Psychische Erkrankungen können das Erleben, das Verhalten sowie das geistige und körperliche Wohlergehen stark beeinträchtigen und mit Leid, Angst, Verunsicherung und Einschränkungen der Lebensqualität einhergehen. Eine Psychotherapie ist dann ratsam, wenn psychische Probleme nicht mehr allein oder mit Hilfe der Familie oder von Freunden gelöst werden können, zu Krankheitserscheinungen führen und die alltäglichen Anforderungen des Lebens nicht mehr bewältigt werden können.
Vor Beginn einer Psychotherapie ist eine Abklärung durch eine Ärztin oder einen Arzt zur Frage notwendig, ob körperliche Ursachen für die psychische Erkrankung verantwortlich oder mitverantwortlich sein können.
Alle psychotherapeutischen Behandlungen haben gemeinsam, dass sie über das persönliche Gespräch erfolgen, das durch spezielle Methoden und Techniken ergänzt werden kann (z.B. freie Mitteilung von Gedanken und Einfällen, konkrete Aufgaben, um Ängste zu bewältigen oder spielerisches Handeln in der Therapie von Kindern).

Wie funktioniert eine Psychotherapie?
Die psychotherapeutische Behandlung hilft seelisches Leid und seelische Krankheit durch das Gespräch mit einer Therapeutin oder einem Therapeuten mit spezieller Ausbildung zur Behandlung psychischer Erkrankungen zu lindern oder zu bessern. Die Behandlung kann mit der Therapeutin oder dem Therapeuten allein oder im Rahmen einer Gruppentherapie erfolgen. Einzelbehandlungen haben in der Regel eine Dauer von 50 Minuten, Gruppentherapien eine Dauer von 100 Minuten. Bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen kann es hilfreich und notwendig sein, Bezugspersonen aus dem familiären uns sozialen Umfeld miteinzubeziehen. Dies kann im Rahmen von zusätzlichen therapeutischen Gesprächen allein mit den Bezugspersonen erfolgen.
Eine wesentliche Bedingung für das Gelingen jeder Psychotherapie ist eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Patientin oder Patient und Therapeutin oder Therapeut sowie eine Klärung, ob das geplante Psychotherapieverfahren den Erwartungen der Patientin oder des Patienten entgegenkommt. Auf dieser Grundlage bietet Psychotherapie die Möglichkeit, in einem geschützten Rahmen das eigene Erleben und Verhalten sowie Beziehungserfahrungen zu besprechen, zu erleben und zu überdenken und infolge dessen Veränderungen auszuprobieren und herbeizuführen.

Wer übernimmt die Kosten für eine Psychotherapie?
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie, wenn diese zur Behandlung einer psychischen Erkrankung notwendig ist. Ambulante Psychotherapie ist eine zuzahlungsfreie Leistung. Eine Überweisung ist nicht erforderlich, die Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte ist ausreichend. Einen Wechsel der Krankenversicherung muss die Patientin oder der Patient der Therapeutin oder dem Therapeuten zeitnah mitteilen. Im Erstgespräch (Psychotherapeutische Sprechstunde) klärt die Patientin oder der Patient mit der Therapeutin oder dem Therapeuten, ob eine Psychotherapie oder eine andere Maßnahme für die individuelle Problemlage geeignet ist. Eine reine Erziehungs-, Ehe-, Lebens- oder Sexualberatung ist keine Psychotherapie und wird von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen. Diese Maßnahmen werden von entsprechenden Beratungsstellen, in der Regel kostenfrei, angeboten.

Wie beantrage ich eine Psychotherapie?
Vor Beginn einer Psychotherapie finden Probegespräche, sogenannte probatorische Sitzungen, statt. Hierbei prüfen Patientin oder Patient und Therapeutin oder Therapeut, ob die „Chemie“ zwischen ihnen stimmt und eine vertrauensvolle Beziehung aufgebaut werden kann. Die Therapeutin oder der Therapeut erklärt die Vorgehensweise. Therapieziele, Behandlungsplan und voraussichtliche Therapiedauer werden gemeinsam besprochen und festgelegt. Entscheiden sich Patientin oder Patient und Therapeutin oder Therapeut für eine Psychotherapie, stellt die Patientin oder der Patient bei ihrer oder seiner Krankenkasse einen Antrag auf Übernahme der Kosten. Wenn eine Langzeittherapie (mehr als 24 Therapieeinheiten) geplant ist, schreibt die Therapeutin oder der Therapeut zusätzlich einen Bericht zur Begründung der Notwendigkeit der Langzeittherapie. Dieser wird ohne Nennung des Patientennamens in einem verschlossenen Umschlag an eine externe Gutachterin oder einen externen Gutachter zur Prüfung übermittelt. Nach Eingang des Antrags prüft die Krankenkasse, bei Langzeittherapien auch unter Berücksichtigung der gutachterlichen Stellungnahme, ob eine Kostenzusage erfolgen kann und teilt dies der Versicherten oder dem Versicherten mit.

Wer führt psychotherapeutische Behandlungen durch?
Psychotherapeutische Behandlungen dürfen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung nur von Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und –psychotherapeuten sowie von psychotherapeutisch tätigen Ärztinnen und Ärzten durchgeführt werden, wenn diese über eine Kassenzulassung verfügen. Neben der psychotherapeutischen Behandlung von psychischen Erkrankungen kann zusätzlich eine medikamentöse Behandlung sinnvoll sein, die jedoch nur von Ärztinnen und Ärzten durchgeführt werden darf.

Welche psychotherapeutischen Behandlungsmöglichkeiten gibt es?
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Psychotherapeutische Akutbehandlung
Bei besonders dringendem Behandlungsbedarf kann eine Psychotherapeutische Akutbehandlung im Umfang von bis zu 12 Behandlungen zu je 50 Minuten Dauer in Frage kommen. Eine Akutbehandlung dient der Krisenintervention und kann – falls erforderlich – in eine Kurzzeitpsychotherapie oder in eine Langzeitpsychotherapie übergeführt werden. Bereits durchgeführte Therapieeinheiten der Akutbehandlung werden auf die nachfolgende Psychotherapie angerechnet. Für eine Akutbehandlung ist nur das Einzelgespräch vorgesehen.

Ambulante Psychotherapie
Ambulante Psychotherapie kann in allen Psychotherapieverfahren als Einzeltherapie, in einer Gruppe oder als Kombination von Einzel- und Gruppenpsychotherapie durchgeführt werden. Die Häufigkeit der Sitzungen kann je nach Verfahren und Behandlungsverlauf variieren und wird individuell von Patientin bzw. Patient und Therapeutin und Therapeut vereinbart. Die Gruppenpsychotherapie nutzt zusätzlich Beziehungserfahrungen und das wechselseitige Lernen zwischen den Patientinnen und/oder Patienten in der Gruppe für die Psychotherapie.
Der gemeinsame Bundesausschuss (www.g-ba.de) entscheidet, welche psychotherapeutischen Behandlungsverfahren und –methoden als Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen anerkannt sind. Dies sind derzeit:

Analytische Psychotherapie
Die analytische Psychotherapie nimmt an, dass Krankheitssymptome durch konflikthafte unbewusste Verarbeitung von frühen oder später im Leben erworbenen Lebens- und Beziehungserfahrungen verursacht und aufrechterhalten werden. In der therapeutischen Beziehung zwischen Patientin und Patient und Therapeutin und Therapeut spielt das Erkennen und Bewusstmachen von verdrängten Gefühlen, Erinnerungen und Beziehungsmustern, die gegenwärtig Krankheitssymptome verursachen, eine zentrale Rolle. Dadurch kann in der Gegenwart zunächst unverständlich erscheinendes Fühlen und Handeln in der therapeutischen Beziehungsarbeit verstanden und verändert werden.

Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie sieht Krankheitssymptome als Folge von aktuellen Konflikten in Beziehungen oder von nicht bewältigten Beziehungserfahrungen und Konflikten aus früheren Lebensphasen. Diese Konflikte und Erfahrungen können das spätere Leben bestimmen und psychische Erkrankungen zur Folge haben. Ziel der Behandlung ist es, die zugrundeliegenden unbewussten Motive und Konflikte der aktuellen Symptome zu erkennen und sich mit diesen auseinanderzusetzen. Patientin oder Patient werden in der Psychotherapie dabei unterstützt, durch Einsichten in die Zusammenhänge und Ursachen der aktuellen Symptome Veränderungen im Erleben oder Verhalten zu erreichen.

Verhaltenstherapie
Die Verhaltenstherapie geht davon aus, dass psychische Beschwerden das Ergebnis von bewussten und nicht-bewussten Lernprozessen sind. Zu Beginn der Behandlung wird gemeinsam mit dem Patienten erarbeitet, welche Bedingungen seiner Lebensgeschichte und seiner aktuellen Lebenssituation zur Entstehung und Aufrechterhaltung der psychischen Symptomatik beigetragen haben und weiter wirksam sind. Auf dieser Grundlage werden gemeinsam die Therapieziele und der Behandlungsplan festgelegt. In der Verhaltenstherapie wird der Patient zur aktiven Veränderung seines Handelns, Denkens und Fühlens motiviert und angeleitet. Dabei werden die bereits vorhandenen Stärken und Fähigkeiten herausgearbeitet und für den Veränderungsprozess nutzbar gemacht.
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Quelle: Muster PTV der Kassenärztlichen Vereinigung-Westfalen Lippe

Kostenübernahme durch die Krankenkassen
Über die Psychotherapierichtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen wird geregelt, welche Therapieverfahren als Kassenleistungen anerkannt werden. Die Verhaltenstherapie gehört zu diesen Verfahren.
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Wenn Sie Privatversicherter sind, sollten Sie vor Beginn der psychotherapeutischen Behandlung mit Ihrer Krankenkasse in Kontakt treten und klären, welche Kosten für die geplante Behandlung übernommen werden. Die Bedingungen der privaten Kassen weichen gelegentlich von denen der gesetzlichen Krankenversicherung ab.
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Kostenübernahme anderer Methoden
Andere Methoden in Ergänzung zur Verhaltenstherapie (z.B. Energetische Psychotherapie.) sind keine „Kassenverfahren“ und müssen, falls gewünscht und sinnvoll, als Privatbehandlung selbst bezahlt werden.

 

Warteliste
In der Regel existiert Wartezeit auf einen Psychotherapieplatz. Es empfiehlt sich, sich nach der aktuellen Wartezeit telefonisch bei mir zu erkundigen. Um möglichst schnell einen Therapieplatz zu bekommen ist es ratsam sich mit weiteren Therapeuten in Verbindung zu setzen. Fragen Sie Ihren Hausarzt oder Ihre Krankenkasse nach weiteren Behandlern vor Ort.